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Vermögenswirksame Leistungen

Vermögenswirksame Leistungen

  • Bis zu 480 Euro im Jahr vom Arbeitgeber
  • Unabhängig von Einkommens­grenzen
  • Staatliche Zuschüsse möglich
  • In Kombination mit Fonds­sparen, Bau­sparen oder einer betrieblichen Alters­versorgung

Staatliche Förderung

Profitieren Sie von staatlichen Zuschüssen, wie zum Beispiel der Arbeit­nehmer­spar­zulage oder der Wohnungs­bau­prämie. 

Sie haben die Wahl

Sie können das VL-Sparen mit Deka Investment­fonds, LBS-Bausparen oder einer betrieblichen Alters­­versorgung kombinieren.

Fondssparen mit VL

Nutzen Sie die Chancen der inter­nationalen Kapital­märkte.

Bausparen mit VL

Bilden Sie eine Basis für Ihre eigenen vier Wände. 

Betriebliche Alters­versorgung mit VL

Mit monatlichen Beiträgen aus Ihrem Brutto­gehalt bequem eine Zusatz-Rente ansparen.

Am besten persönlich

Sprechen Sie zunächst mit Ihrem Arbeit­geber, ob und in welcher Höhe er vermögens­wirksame Leistungen zahlt. Gemeinsam mit Ihrem Berater finden Sie heraus, welche Spar­form für Sie die Beste ist.

Die Arbeitnehmersparzulage

Wenn Ihr Arbeitgeber Ihnen Vermögenswirksame Leistungen  zahlt, können Sie zusätzlich auch noch Geld vom Staat bekommen.

Zahlen Sie Ihre Vermögenswirksame Leistungen in einen Bausparvertrag der LBS ein, können Sie die Arbeitnehmer-Sparzulage in Höhe von 9 % auf maximal 470 Euro pro Jahr erhalten - bei Einzahlung in einen Fonds-Sparplan der Deka sind es sogar 20 %.

Die Arbeitnehmersparzulage beantragen Sie zusammen mit der Steuererklärung bei Ihrem Finanzamt.

Staatliche Förderung

Die Riester-Rente

Der Staat erleichtert Ihnen den Einstieg in die private Vorsorge mit der sogenannten Riester-Rente. Eine Altersvorsorge auf freiwilliger Basis, die gleich mehrfach finanziell gefördert wird.

  • Staatliche Förderung durch Zulagen und Steuervorteile
  • Lebenslang garantierte Rente
  • Extra-Förderung pro Kind
  • Attraktive Steuervorteile
  • Auszahlungsgarantie für die gezahlten Beiträge
  • Berufseinsteiger unter 25 Jahren erhalten einmaligen Bonus 
  • Kein Zugriff des Staates im Falle der Arbeitslosigkeit (Hartz IV-sicher)

Die Riester-Zulagen*

  • 175 Euro Grundzulage
  • 200 Euro Berufseinsteigerbonus
  • 185 bzw. 300 Euro Kinderzulage  

Wertpapiere

Nutzen Sie im niedrigen Zinsumfeld langfristig Marktchancen entsprechend Ihren Bedürfnissen.

Wohn-Riester

Ihr Eigenheim: eine Alters­vorsorge, von der Sie heute schon etwas haben. Nutzen Sie staatliche Zuschüsse.

Basis-Rente

Genießen Sie als Selbstständiger oder Freiberufler Steuervorteile bei Ihrer Altersvorsorge.

* Die Riester-Zulagen werden jährlich gezahlt. Für jedes ab dem 01.01.2008 geborene Kind erhalten Sie 300 Euro pro Jahr. Für Kinder, die vor 2008 geboren wurden, erhalten Sie 185 Euro pro Jahr. Der Berufseinsteigerbonus wird einmalig an junge Leute unter 25 Jahren gezahlt.

Die Wohnungsbauprämie

Die Förderung

Mit der Wohnungsbauprämie belohnt der Staat Ihre eigenen Sparleistungen auf einen Bausparvertrag. Die Einzahlungen werden jährlich mit 10 % gefördert. Bei Alleinstehenden werden bis zu 700,00 Euro und bei Eheleuten bis zu 1.400,00 Euro p.a. gefördert.

Ihr Geld kann mehr. Es ist eine Kombination mit Arbeitnehmersparzulage möglich. Sichern Sie sich die Doppelförderung.

Fördervoraussetzungen

Grundsätzlich kann jeder ab 16 Jahren, der einen Bausparvertrag besitzt, die Wohnungsbauprämie erhalten. Das zu versteuernde Einkommen darf bei Alleinstehenden max. 25.600 Euro und bei Ehepaaren höchstens 51.200 Euro betragen.

Den Antrag für die Wohnungsbauprämie erhalten Sie zusammen mit dem  Jahreskontoauszug Ihres Bausparvertrages. Gern sind Ihnen unsere Berater beim Ausfüllen behilflich und leiten den Antrag für Sie an die Landesbausparkasse weiter.

Am besten persönlich

Vereinbaren Sie direkt einen Termin in einer unserer Geschäftsstellen, um sich umfassend zum Thema "Gefördert sparen" beraten zu lassen.

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